Ultraschall (Sonographie) gehört neben den Röntgenverfahren wie Computer- (CT) oder Magnetresonanz-Tomographie (MRT) zu den in unserer Praxis am häufigsten angewandten, so genannten bildgebenden Untersuchungen.
Je nach Anforderung können mit verschiedenen Ultraschallsonden unterschiedliche Organe untersucht und spezielle Darstellungen und Auswertungen vorgenommen werden.
Ein wesentlicher Vorteil der Ultraschalluntersuchung liegt in der Unschädlichkeit der eingesetzten Schallwellen, durch die selbst empfindliches Gewebe wie z.B. das von Ungeborenen nicht beschädigt wird. Daher kann eine Sonographie praktisch beliebig oft durchgeführt werden und dient damit der raschen Therapiekontrolle in der Onkologie: Hat die verabreichte Therapie zu einer Abnahme der Größe von Lymphknoten oder Leberherden geführt?
Vor allem auch die Organe des Oberbauches wie Leber, Bauchspeicheldrüse und Gallenblase, können durch die Sonographie gut erfasst werden. Aber auch Niere und ableitende Harnwege, Gebärmutter und Eierstöcke sowie Lymphknoten lassen sich meist gut beurteilen.
Spezielle Ultraschalluntersuchungen betreffen das Herz (so genannte Echokardiographie), Blutgefäße (Dopplersonographie) oder auch sonographische Untersuchungen in den Bronchien oder im Magen-Darm-Trakt (Endosonographie).
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